Täglich erreichen uns neue erschütternde Nachrichten aus der Ukraine. Der russische Angriffskrieg richtet sich auch gegen ukrainische Zivilisten. Derartige Kriegsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben.
Neben der ukrainischen Justiz und dem Internationalen Strafgerichtshof ist auch unser Rechtsstaat hier gefordert. Die Bundesanwaltschaft verfolgt Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Dazu gehören neben der Verfolgung der Täter auch die Sicherung von Beweisen und die Vernehmung von Opfern. Unter den nach Deutschland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern können sich wichtige Zeugen befinden. Um mögliche Kriegsverbrechen aufzudecken, müssen nun Beweise gesichert werden.
Neben der justiziellen Aufarbeitung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch ist die Umsetzung der Finanzsanktionen der EU ein entscheidender Faktor. Eine eigene Behörde für Finanzermittlungen gibt es in Deutschland aber nicht. In anderen europäischen Ländern gibt es auch weitgehendere Befugnisse zur Umsetzung der Finanzsanktionen, wie z.B. die Beschlagnahme von Vermögen einer sanktionierten Person.
Mit Experten möchten wir erörtern, welche Schwierigkeiten in der Praxis bestehen und inwieweit die Politik helfen kann, damit der Rechtsstaat auf den Angriffskrieg umfänglich und angemessen reagieren kann.
Zu dieser Veranstaltung im Rahmen einer Videokonferenz laden wir Sie herzlich ein für Montag, den 25. April 2022, von 09.00 bis 10.45 Uhr.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen. Gerne können Sie die Einladung an andere Interessierte weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Prof. Dr. Günter Krings MdB
Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Moderation
Prof. Dr. Günter Krings
Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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